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Bäderkur

Karlsbader Bäderkur
stationäre Kur, bezuschusste Kur, Privatkur...

Karlovy Vary – Karlsbad ist das größte Heilbad der Tschechischen Republik. Hier widmet man sich vor allem Erkrankungen des Verdauungssystems, des Stütz- und Bewegungsapparates und Stoffwechselstörungen. In der Stadt gibt es zahlreiche Kurhotels und weitere Kureinrichtungen, die sowohl traditionelle Bäderkuren, vielseitige Wellnessanwendungen, als auch einzelne Anwendungen bieten. Wir empfehlen: Hotel Imperial und Spa Resort Sanssouci.

Heilanzeigen der Karlsbader Bäderkur

  • Erkrankungen des Verdauungssystems
  • Stoffwechselstörungen
  • Diabetes
  • Gicht
  • Adipositas
  • Parodontose
  • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates
  • Erkrankungen der Leber, Bauchspeicheldrüse, Galle und der Gallenwege
  • Zustände nach Krebserkrankungen
  • neurologische Erkrankungen
 
 

Kommen sie nach Karlsbad zur Kur und machen sie sich die Heilkraft der hiesigen Thermalquellen zu Nutze.

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Karlsbader Kur – Definition

Die Karlsbader Bäderkur setzt sich aus verschiedenen kurmedizinischen Behandlungen zusammen, bei denen vor allem die örtlichen Mineralquellen verwendet werden. Um einen nachhaltigen Therapieeffekt zu gewähren, sollte die Kur mindestens drei Wochen dauern. Nach der Ankunft führt der Arzt eine Eingangsuntersuchung durch und verschreibt die geeigneten kurmedizinischen Behandlungen. Der Tagesplan mit verschiedenen Massagen, Bädern und mit Trinkkur muss genau eingehalten werden. Dann stellen sich schon nach kurzer Zeit die Wirkungen der Kur ein.

In Karlsbad nehmen die Patienten folgende Arten von Kuren in Anspruch:

  • Privatkur – sämtliche Kosten werden vom Patienten selbst getragen
  • ambulante Kur (auch ‚offene Kur‘)
  • stationäre Kur (komplexe Kur)
  • bezuschusste Kur

Privatkur – aus eigenen Mitteln finanzierte Kur

In den Karlsbader Kurhotels und sonstigen Kureinrichtungen kann man selbst finanzierte Bäderkuren in Anspruch nehmen. Diese Form der Kur (bzw. medizinische Vorsorgeleistung) steht nicht nur tschechischen Patienten, sondern auch Ausländern aus aller Welt zur Verfügung. Hierbei kümmert sich der Patient selbst um die Reservierung in einer ausgesuchten Kureinrichtung, wobei er sowohl die kurmedizischen Behandlungen, als auch Unterkunft und Verpflegung aus eigenen Mitteln bestreitet.

Ambulante Kur (auch ‚offene Badekur‘)

Bei dieser Kur (Ambulante Vorsorge- und REHA-Leistung) kommt der Patient – der Versicherte einer tschechischen, vertraglich gebundenen Krankenkasse zu von seinem Hausarzt verschriebenen Kuranwendungen Dieser empfiehlt solch eine ambulante Kur zumeist nach Unfällen, Operationen oder bei chronischen Erkrankungen. Die verschriebenen ambulanten Behandlungen werden üblicherweise völlig von der Krankenkasse (Versicherungsträger) ersetzt. Die Anzahl der verschriebenen kurmedizinischen Behandlungen bewegt sich in der Regel um 10 Anwendungen und der Patient besucht sie von seinem (dezeitigen) Wohnort aus.

Stationäre Kur (komplexe Kur)

Diese Kur (Stationäre Vorsorge- und REHA-Leistung) wird dem Patienten – dem Versicherten einer tschechischen, vertraglich gebundenen Krankenkasse von seinem Arzt, in der Regel von einem Spezialarzt empfohlen. Dieser schickt das entspr. ärztliche Attest zusammen mit dem Antrag auf eine stationäre Kur an die zuständige Krankenkasse (Versicherungsträger). Die Krankenkasse (bzw. der Revisionsarzt) schickt den gebilligten Antrag dann einem der Karlsbader Kurhotels zu. Wenn die entsprechende Kureinrichtung freie Kapazitäten hat, gibt sie dies dem Patienten spätestens 5 Tage vor dem geplanten Antritt zur Kur bekannt. Gleichzeitig teilt sie dem Patienten weitere, seine Behandlung betreffende Informationen mit. Wenn gerade kein Bett für den Patienten frei ist, schickt sie ihm einen Vorschlag zu zwei alternativen Hotels zu. Der Antritt in der entsprechenden Kureinrichtung muss – in Abhängigkeit von der Dringlichkeit – binnen einem oder drei Monaten ab der Beantragung der Kur erfolgen. Die Krankenkasse deckt die Kosten für die Kurbehandlungen, die Unterkunft und die Verpflegung auf Standardniveau.

 
 

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Bezuschusste Kur (Kassenkur)

Die bezuschusste Kur wird vom behandelnden Arzt empfohlen, der das sein ärztliches Attest samt konkretem Vorschlag zur Kurbehandlung an die Krankenkasse (Versicherungsträger) schickt. Wenn der Antrag vom Revisionsarzt gebilligt wird, schickt ihn die Krankenkasse direkt an den Patienten, den Versicherten einer tschechischen, vertraglich gebundenen Krankenkasse. Dieser wählt sich daraufhin selbst die Kureinrichtung aus und vereinbart mit ihr den Antritt zur Kur und sonstige Einzelheiten.
Der Antritt zur Kur muss binnen sechs Monaten ab der Beantragung erfolgen. Die Krankenkasse kommt hierbei lediglich für die 21 oder 28 Tage dauernde Standard-Kurbetreuung auf. Unterkunft und Verpflegung werden vom Patienten selbst beglichen.

 

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